Nach der ältesten Satzung der Freimaurerei aus England (von James Anderson 1723), die im Grunde heute noch gültig ist, kann "jeder freie Mann von gutem Ruf" um Aufnahme nachsuchen.
Unter "frei" ist dabei vor allem die innere Freiheit gemeint, wichtige Entscheidungen für das eigene Leben selbst treffen zu können. Außerdem frei sein von bestimmten Süchten, von Spielleidenschaft bis zu extremer Arbeitssucht. Der "gute Ruf" braucht meist nicht durch ein polizeiliches Führungszeugnis nachgewiesen werden. Der die Aufnahme suchende Kandidat sollte eine Vertrauensperson nennen, die über ihn Auskunft geben kann.
Da der „gute Ruf“ nicht objektivierbar ist, sollte die Zeit der Annäherung an die Freimaurerei zum gegenseitigen Kennenlernen genutzt werden und bedarf einer gewissen Geduld.
Freimaurer-Wiki Ergänzung: Auch die meisten weiblichen und gemischten Freimaurergroßlogen beziehen sich auf die Anderson-Konstitution von 1723 und erkennen sie als grundlegende Satzung an. Sie ziehen es jedoch vor, den Passus "free man of good honour" mit "freier Mensch von gutem Rufe" zu übersetzen.